Es führt kein Weg dran vorbei, Du musst auch Steuern auf Deine Gewinne bezahlen.
Für die Steuerpflicht gibt es verschiedene Szenarien:
1. Du bist nicht verheiratet und die Selbständigkeit ist Dein einziges Einkommen.
2. Du bist verheiratet, die Selbständigkeit ist Dein einziges Einkommen und Dein Gewinn liegt durchschnittlich über 603 Euro im Monat.
3. Du bist im Hauptberuf angestellt und die Selbstständigkeit ist ein Nebengewerbe. Es spielt hier keine Rolle, ob Du verheiratet bist oder nicht.
4. Du bist verheiratet, die Selbständigkeit ist Dein einziges Einkommen und Dein Gewinn liegt durchschnittlich unter 603 Euro im Monat.
Daneben gibt es noch weiter Möglichkeiten wie z. B. Elternzeit, das würde hier aber den Rahmen sprengen. Ich gehe davon aus, dass einer dieser vier Möglichkeiten sehr wahrscheinlich auf Dich zutrifft.
Du bist nicht verheiratet und die Selbständigkeit ist Dein einziges Einkommen.
In diesem Fall gibt es viele Möglichkeiten der Besteuerung, auf die ich hier aufgrund des Umfangs nicht weiter eingehen kann. Du kannst verschiedenste Rechtsformen wählen (Einzelunternehmen, GmbH, …). Ich rate unbedingt, die Möglichkeiten mit einem Steuerberater durchzusprechen.
Bei den Varianten 2-4 würde ich eine Anmeldung als Einzelunternehmen raten.
Ein Unterschied: Wenn Du über 603 Euro / Gewinn im Monat verdienst und verheiratet bist (Variante 2), musst Du Dich selbst krankenversichern und fällst nicht mehr unter die Familienversicherung Deines Partners.
Variante 3 und 4 sind für viele deshalb besonders attraktiv, da Du schon krankenversichert bist, entweder über Deinen Hauptberuf (Variante 3) oder über Deine Partner (Variante 4). Du musst tatsächlich nur Deine Gewinne versteuern und hast keine verpflichtenden Abgaben für die Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen und Rentenversicherung).
Eine Ausnahme gibt es für Variante 3, wenn Dein Nebengewerbe deutlich mehr Gewinne bringt als Dein Hauptberuf oder viel mehr Arbeitszeit erfordert. Wenn dies der Fall ist, musst Du Dich selbst „freiwillig“ versichern und fällst auf der gesetzlichen Pflichtversicherung.
Kommen wir nun aber zu dem wahrscheinlichen Fall, dass Du unter 603 Euro / Monat Gewinne erwirtschaftest (als Ehepartner) oder in einem Hauptberuf angestellt bist.
Dann stellst Du zusammen mit Deiner Einkommenssteuererklärung (Deines Partners) eine Einnahmen- Überschuss Rechnung auf:
Dies ist „eigentlich“ ganz einfach. Auf der einen Seite listest Du alle Deine Einnahmen auf, auf der anderen Seite alle Ausgaben. Wenn die Einnahmen höher sind als die Ausgaben werden diese auf Dein (oder Deines Partners) sonstiges Einkommen draufgeschlagen, Dein Steuersatz verändert sich und Du musst für die zusätzlichen Einnahmen Steuern nachzahlen. Das solltest Du nicht unterschätzen, das können 30-40% Steuern sein.
Auf der anderen Seite kann es sein, dass Deine Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Dann werden diese Verluste von den sonstigen Einnahmen abgezogen, du musst weniger Steuern bezahlen und bekommst bereits gezahlte Steuer zurück. Das sollest aber nicht über mehrere Jahre so sein, denn dann sagt das Finanzamt, Dein Gewerbe ist nur „Liebhaberei“ und rechnet Dir die Verluste nicht mehr an.
Warum habe ich gesagt, „eigentlich“ ganz einfach. Leider reicht nicht die pure Aufzählung der Ausgaben, Du musst diese in verschiedene Rubriken sortieren und über Elster als „Einnahmen- Überschuss – Rechnung“ online mit der Steuererklärung eintragen. Diese Sortierung ist für das Finanzamt wichtig, um einen groben Überblick zu haben, ob Deine Ausgaben nachvollziehbar sind und kann so auch gut, die Ausgaben Jahr für Jahr vergleichen.
Die wichtigsten Rubriken sind folgende, am Beispiel, wenn Du einen Selbstbedienungshaus betreibst:
Ware: Hier drunter fallen alle Deine Wareneinkäufe, die Du teurer weiterverkaufst. In diese Rubrik gehören auch Rohstoffe, wie z.B. Kerzen, die Du weiter verarbeitest oder Gießpulver, dass Du zur Herstellung von Waren benötigst.
Gehälter: Wenn Du jemanden angestellt hast, z.B. als Minijobber fallen die Gehälter und die Abgaben an die Minijobzentrale hier drunter.
Miete: Mietkosten z.B. für ein Lager oder eine Fläche, wo Dein Haus steht
Telekommunikation: Kosten für Deinen Festnetzanschluss (z.B. DSL) und auch Mobilfunkkosten. Hier solltest Du eventuell einen Eigenanteil für private Nutzung abziehen.
Reisekosten: Schreibe jeden Kilometer auf, den Du mit dem Auto fährst. Pro Kilometer kannst Du 30 Cent als Ausgabe rechnen. Das sind Fahrten zum Baumarkt, zu einer Messer, zu einem Kunden, usw.
Fortbildungskosten: Vielleicht hast Du eine Weiterbildung gemacht, damit Du Flyer selbst layouten kannst oder nimmst an einem Onlineseminar teil, dass Dir den 3D – Druck beibringt. Die Kursgebühren, aber auch Fahrtkosten und Verpflegungsaufwendungen für die Fortbildungen gehören hier hin.
Versicherungen: Das sind die Beiträge für Deine Betriebshaftpflicht Versicherung (siehe oben) und ggf. für Beiträge an eine Unfallversicherung, falls Du Mitarbeiter beschäftigst.
Arbeitsmittel: Hier fällt so ziemlich alles an Verbrauchsmaterialien drunter, was zu Deinem Schreibtisch gehört: Papier, Stifte, Tinte für den Drucker – aber auch alles , was Du zur Herstellung Deiner Waren gehört: Scheren, Pinsel, Eimer, Rührbesen, …
Versand und Verpackung: Wenn Du Ware verschickst, kannst Du das Porto hier angeben. Du gibst es auch an, wenn Dein Kunde es 1:1 an Dich bezahlt, denn diese Kundenzahlung gibst Du auf der anderen Seite als Einnahme an. Hier gehören auch Verpackungskosten wie Einwickelpapier dazu.
Achtung: Wenn Du Ware versendest oder auch nur verpackst (z.B. auf einem Markt), fällst Du unter das Verpackungsgesetz und musst Gebühren bezahlen (siehe dazu hier mehr…)
Marketing: Alle Kosten für Werbung kommen hier hin: Erstellung einer Webseite, Kosten für Suchmaschinenmarketing, Werbung auf Instagram, Erstellung von Flyern.
Achtung: Wenn Du von einem externen Dienstleister eine Webseite erstellen oder Flyer entwerfen lässt, musst Du Beiträge an die Künstlersozialkasse bezahlen (siehe dazu hier mehr…)
Raumkosten: Dies ist etwas anderes als Miete (s.o.). Hier kommen die Kosten hin für Dein Büro, Lager oder Werkstatt in Deinem Haus oder Deine Wohnung. Hier kannst Du alle Ausgaben (Miete, Kredit, Nebenkosten wie Strom und Wasser, Wohngebäudeversicherung, …) anteilig abrechnen.
Geringfügige Wirtschaftsgüter: Wenn eine Anschaffung für Dein Gewerbe
- beweglich ist (also kein Gebäude o. Ä.)
- abnutzbar ist (z. B. Geräte, Möbel)
- selbstständig nutzbar ist (es funktioniert alleine, ohne zwingend Teil eines anderen Geräts zu sein)
- nicht mehr als 800 € netto kostet
dann die Ausgabe als geringfügiges Wirtschaftsgut direkt in voller Höhe abgesetzt werden, z.B. ein 3D – Drucker, eine Kamera zur Aufnahme Deiner Ware, ein Regal im Selbstbedienungshaus, ein Laptop, usw.
Wenn es über 800 € kostet, wird es abgeschrieben über mehrere Jahre, entweder als Sammelposten oder in der normalen Abschreibung (AFA).
Sonstiges: Hier kommt alles hin, was sich in keine Rubrik einordnen lässt.
Diese Beispiele zeigen Dir: Ein Gewerbe ist ein bürokratischer Aufwand und es entstehen Kosten an die, Du überhaupt nicht gedacht hast. Auf der anderen Seite kannst Du mit einer guten Planung viele Ausgaben „absetzen“, die damit Deinen Gewinn und Deine Steuerlast verringern.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Für einen Laien erkläre ich einmal die Sache mit der Umsatzsteuer.
Wenn Du eine Leistung erbringst oder etwas verkaufst, was Du hergestellt hast, musst Du von der Einnahmen Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.
Beispiele:
Du fotografierst eine Hochzeit und willst dafür 800 Euro in Rechnung stellen. Zusätzlich musst Du 19% auf diesen (Netto-) Betrag Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, das wären 152 Euro. Du rechnest so: 800 * 1,19, das ergibt Deinen Rechnungswert von 952 Euro und die Differenz sind 152 Euro. Der Kunde zahlt also 952 Euro an Dich, 800 Euro behältst Du, 152 Euro bekommt das Finanzamt.
Du verkaufst eine individuell gestaltete Kerze und willst 20 Euro in Rechnung stellen.
Der Kunde zahlt an Dich 23,80 Euro. 3,80 Euro bekomm das Finanzamt.
Aber: Für die Kerze und Material hast Du 11,90 Euro bezahlt. Der Händler hat Dir dafür eine Rechnung geschrieben über 10 Euro + 1,90 Euro Umsatzsteuer. (10*1,19 = 11,90).
Diese 1,90 Euro ziehst DU von den 3,80 Euro ab, die Du für den Verkauf ans Finanzamt abführen musst, somit gehen nur 1,90 Euro ans Finanzamt.
Zusammengefasst:
Verkauf: 20 Euro Einnahme und 3,80 Euro Umsatzsteuer.
Ausgabe: 10 Euro Einkauf und 1,90 Euro Vorsteuer.
Du behältst: 10 Euro (Einnahme-Einkauf) abzüglich 1,90 Euro Umsatzsteuer, also verdienst Du an dem Verkauf der Kerze 8,10 Euro.
Wenn Dein Umsatz „gering“ ist, kannst Du Dich von dieser Umsatzssteuerzahlerei befreien lassen.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit kleine Unternehmen in Deutschland von der Umsatzsteuerpflicht, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Du musst dann keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine ausweisen und als Vorsteuer abziehen.
Für ein Kunsthandwerk kommt diese Regelung sehr wahrscheinlich in Frage. Wenn Du darauf verzichtest, ist die Regelung bindend für 5 Jahre.
Wenn Du aber Umsatzsteuerpflichtig bist, musst Du eine zusätzliche Erklärung dazu beim Finanzamt machen. Entweder einmal im Jahr (bis 2000 € Umsatzsteuerlast), alle 3 Monate (bis 7.500 €) oder jeden Monat (über 7.500 €).
